A bis Z

A

Abholzeiten

Die Kinder können zu folgenden Zeiten abgeholt werden:

- direkt nach Unterrichtsende

- bis13.20 Uhr (Kinder des zusätzlichen Betreuungsangebots)

- um 15 Uhr (Kinder in der OGS)

- um 16 Uhr (Kinder in der OGS)

Bitte nur in Notfällen am Nachmittag zu anderen Zeiten klingeln, da die Betreuerinnen/KursleiterInnen während der Hausaufgabenzeit oder der Kurse nicht an die Tür kommen können.

Arzttermine

Arzttermine sollten nur in Ausnahmefällen (z.B. zur Blutabnahme, beim Kieferorthopäden, in der LWL-Klinik) während des Schulmorgens wahrgenommen werden. Impfungen, Regeluntersuchungen usw. müssen am Nachmittag stattfinden.

Attestpflicht bei Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krank ist, melden Sie es bitte  am Morgen des ersten Krankheitstages bis 7:30 Uhr per Telefon in unserem Sekretariat (ggf. Anrufbeantworter) ab. Falls absehbar, informieren Sie uns bitte auch über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Dann wissen wir, dass Ihr Kind an diesem/n Tag/en nicht zur Schule kommt und müssen uns keine Sorgen um den Verbleib machen.

Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, reicht eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen.

 

Ausnahmen:

1. Bei meldepflichtigen Krankheiten (z.B. Masern, Röteln, Mumps, Scharlach, Läusen,

    etc.) muss ein Arzt bestätigen, dass das Kind wieder am Unterricht teilnehmen darf.

2. Wenn ein Kind sehr häufig krankheitsbedingt entschuldigt wird oder wir den

    Verdacht haben, dass andere Ursachen dem Fehlen des Kindes zu Grunde liegen,

    können wir ein Attest anfordern (Absprache im Elterngespräch).

B

Befreiung vom Sport-/Schwimmunterricht:

Soll ein Kind aus Krankheitsgründen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Eine mündliche Mitteilung des Kindes reicht nicht aus.

Je nach Möglichkeit und Lage der Sportstunde im Vormittag kann das Kind

a) im Sport- oder Schwimmzeug am Rand sitzen und die Stunde beobachten

b) in einer anderen Klasse beaufsichtigt werden und Aufgaben erledigen

c) später zur Schule kommen

d) früher nach Hause oder in die OGS/Betreuung gehen

Für Möglichkeit c) und d) benötigen wir ebenfalls eine schriftliche Notiz oder eine telefonische Mitteilung durch die Eltern.

Soll das Kind über mehrere Wochen nicht am Sport-/Schwimmunterricht teilnehmen, ist ein ärztliches Attest notwendig.

Beurlaubung:

Eine Beurlaubung von bis zu 2 Wochen eines Schülers/einer Schülerin kann nur nach rechtzeitigem (spätestens eine Woche vorher), begründetem schriftlichem Antrag durch die Schulleitung genehmigt werden.

Bei einer Beurlaubung von mehr als 2 Wochen bis zu 2 Monaten wird diese beim Schulamt des HSK beantragt.

Unmittelbar vor oder nach den Ferien oder an Brückentagen, die keine beweglichen Ferientage der Schule sind, darf ein Schüler/eine Schülerin nicht beurlaubt werden.

Bewegliche Ferientage:

Pro Schuljahr gibt es 3-4 bewegliche Ferientage, die von der Schulkonferenz beschlossen werden. An diesen Tagen findet weder Unterricht noch Betreuung/OGS statt. Ein Tag muss ein Brauchtumstag sein (z.B. Rosenmontag, Schützenfestmontag, Kirmesmontag). Auf jeden Fall ist der Freitag nach Christi Himmelfahrt ein beweglicher Ferientag, da sich alle Schulen im Stadtgebiet darauf geeinigt haben.

Bundesjugendspiele:

In der Regel finden bei jährlich Bundesjugendspiele statt. Meistens liegen sie am Tag nach Fronleichnam, wenn das Wetter es zulässt und dort kein beweglicher Ferintag liegt.

C

Chor-AG:

Wenn ausreichend Lehrerstunden zur Verfügung stehen und die Stundenplan-Planung es zulässt, findet einmal wöchentlich eine Chor-AG statt. Sie kann auch im Nachmittag liegen, dann ist sich auch für Kinder geöffnet, die nicht die OGS besuchen. Manchmal findet die AG nur zwischen den Herbst- und den Weihnachtsferien statt ("Weihnachtschor").

D

E

Elternmitwirkung:

Ihre Mitarbeit ist uns herzlich willkommen! Wir freuen uns, Sie in der Schulpflegschaft oder der Schulkonferenz begrüßen zu dürfen. Auch bei anderen schulischen Veranstaltungen, wie zum Beispiel bei den Bundesjugendspielen, der Radfahrausbildung oder in Projektwochen, freuen wir uns über Ihre Hilfe.

 

 

Elternsprechtage:

In der Regel finden die Elternsprechtage 2x im Schuljahr statt.

Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Grundsätzlich stehen Ihnen die Lehrkräfte gerne bei Bedarf für ein Gespräch zur Verfügung. Wir bitten Sie aber darum, vorher einen Termin zu vereinbaren und einen konkreten Anlass bzw. ein Thema zu nennen, damit sich alle Beteiligten auf das Gespräch vorbereiten können. Gespräche "zwischen Tür und Angel" sind stressig und werden Ihrem Anliegen nicht gerecht!

F

Frühstück:

Schulkinder brauchen ein gesundes Frühstück zu Hause und in der Schule. Obst oder Gemüse sollte selbstverständlich und täglich dazu gehören, Süßigkeiten nur ausnahmsweise. Als Getränke bieten sich Wasser und leicht gesüßte Tees an, auch Apfelschorle ist okay. Auf Limonaden o.ä. wollen wir verzichten. Die Kinder können sich an unserem Wasserspender gekühltes und - auf Wunsch - auch gesprudeltes Wasser zapfen. Dafür brauchen sie eine Trinkflasche mit breitem Ausguss.

Berücksichtigen Sie bei der Verpackung des Schulfrühstücks bitte den Gedanken

des Umweltschutzes und nutzen Sie Brotdosen und Mehrweg-Trinkflaschen. Verpacken Sie bitte die Trinkflaschen in einer Extra-Plastiktüte, um die Hefte und Bücher bei einem eventuellen Auslaufen zu schützen.

G

H

Hausaufgaben:

Hausaufgaben ergänzen die Lerninhalte am Vormittag und müssen täglich zur Übung erledigt werden. Die Zeit, die ein Kind mit seinen Hausaufgaben bei konzentrierter Arbeit verbringt, sollte im 1./2. Schuljahr 20-30 Minuten und im 3./4. Schuljahr 30-45 Minuten nicht überschreiten. Falls Ihr Kind ständig viel mehr oder viel weniger Zeit dafür braucht, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin, damit der Umfang oder der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben angepasst werden können.

Auch wenn Sie Ihrem Kind immer bei den Hausaufgaben helfen müssen, sollten Sie das Gespräch mit der Lehrerin suchen, denn eigentlich sind die Übungen so ausgesucht, dass die Kinder sie selbstständig erledigen können.

I

Informationen:

Wir sind stets bemüht, die Eltern umfangreich und rechtzeitig zu informieren. Um Sie auch kurzfristig erreichen zu können, hat sich die Information per Mail bewährt. Daher bitten wir um die Angabe einer Mailadresse bei der Anmeldung. Darüber erhalten Sie auch die Elternbriefe.

Manchmal kommt es vor, dass Kinder während der Unterrichtszeit abgeholt werden müssen. Deshalb ist es notwendig, dass uns eine Telefonnummer bekannt ist, unter der die Eltern immer erreichbar sind (z.B. im Krankheitsfall oder bei Unfall des Kindes). Sinnvoll ist auch die Angabe von Telefonnummern anderer Personen, z.B. der Großeltern, die ein Kind abholen können, wenn die Eltern selbst verhindert sind.

Um Sie im Notfall erreichen zu können, ist es notwendig, dass diese Nummern und Mailadressen von Ihnen ständig aktuell gehalten werden!

J

K

Karneval:

In unserer Schule wird am Altweiber-Donnerstag vier Stunden (8.00 - 11.35 Uhr) lang Karneval gefeiert. Die Kinder und die Lehrerinnnen kommen verkleidet in die Schule. Auf Waffen (Pistolen, Messer o.ä.), auch wenn sie zum Kostüm gehören, wollen wir ebenso verzichten wie auf allzu gruselige Masken, damit sich kein Kind erschrickt. Auch Konfetti darf nicht mitgebracht werden, um unsere Reinigungskräfte nicht zusätzlich zu belasten.

 

 

Kinderbuchtage:

Jedes Jahr, meist in der Woche nach Pfingsten, gibt es bei uns die Müscheder Kinderbuchtage - und das seit 1986! Wir laden einen Autor oder eine Autorin ein, der/die den Kindern etwas vorliest. Außerdem wird in der Woche rund ums Buch in verschiedenen Aktionen gearbeitet. Siehe auch: Unsere Schule > Schwerpunkte > Leseförderung

 

 

Kindergarten:

Wir kooperieren in besonderer Weise mit dem Müscheder Eulenkindergarten. Der Austausch vor und nach der Einschulung ist bei uns selbstverständlich. Etwa ein Jahr vor der Einschulung findet im Kindergarten ein gemeinsamer Eltern-Nachmittag statt, bei dem Sie u.a. über das Schulfähigkeitsprofil, die Anmeldung, die Schuleingangsuntersuchung und die Einschulung sowie über Fördermöglichkeiten im Alltag informiert werden. Außerdem organisieren und feiern wir zusammen (z.B. Weihnachtsmarkt, Kirmesfest).

 

 

Kooperation:

Mehrere Kooperationspartner unterstützen uns in unserer alltäglichen Arbeit: die Stadt Arnsberg (Schulträger), das Schulamt für den HSK, unser Förderverein, der SkF Hochsauerland (Betreuungsträger), die Stadtbücherei Hüsten (Bildungspartnerschaft NRW), Susanne Thoss von den Kulturstrolchen, der Eulenkindergarten Müschede, die Polizei HSK (Radfahrausbildung), die Kirchengemeinde (Seelsorgestunde, Schulgottesdienste) u.v.m.

 

L

Läuse:

Kinder, die von Kopfläusen befallen wurden, dürfen 24 h nach der sachgerechten Behandlung mit einem geeigneten Spezialmittel wieder zur Schule kommen. Die Erziehungsberechtigten müssen schriftlich die Anwendung dieses Mittels bestätigen. Die Schule meldet den Kopflausbefall an das Gesundheitsamt HSK.

Bei wiederholtem Auftreten von Kopfläusen bei einem Kind muss ein schriftliches Attest eines Arztes zur Wiederzulassung zum Unterricht vorgelegt werden.

 

 

Lernmittel:

Die meisten Lernmittel (Bücher) erhalten die Kinder gem. §96 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen durch die Schule ausgeliehen, einen Teil jedoch müssen die Eltern selbst finanzieren ("Eigenanteil"): ein Drittel von € 48,00, also € 16,00.

Auf Beschluss der Schulkonferenz werden in unserer Schule die Eigenanteil-Lernmittel im Rahmen einer Sammelbestellung beschafft.

Siehe auch > Schulbücher

M

N

Noten:

An unserer Schule gibt es im ersten und zweiten Schuljahr keine Noten. Die Kinder erhalten vor den Sommerferien ein Berichtszeugnis, in dem Informationen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie zu den Lernbereichen enthalten sind.

Ab der dritten Klasse gibt es Ziffernnoten unter den Arbeiten in Deutsch und Mathematik und auf dem Zeugnis zum Halbjahr und zum Schuljahresende in allen Fächern. Andere Lernzielkontrollen, z.B. in Englisch oder im Sachunterricht, werden bepunktet.

O

P/Q

Qualitätsanalyse:

Unsere Schule wurde im Februar 2020 von einem Gutachter-Team die sogenannte Qualitätsanalyse durchgeführt. Dies ist ein Verfahren, das einerseits den Ist-Stand der schulischen Arbeit feststellen und andererseits eine Unterstützung für die Schule und deren weitere Entwicklung sein soll.

Im abschließenden Bericht der Gutachterinnen wurden unsere Stärken und unsere Entwicklungsfelder dargelegt. Wir freuen uns sehr, dass besonders unser Schulleben mit seinen vielfältigen Aktionen und die schulische Atmosphäre positiv hervorgehoben wurden. In anderen Bereichen, z.B. der Teamarbeit, können wir uns noch verbessern. Dieser Bericht ist die Grundlage für die weitere Schulentwicklung.

R

Radfahrausbildung:

Zu Beginn oder zum Ende der vierten Klasse nehmen die Kinder an der Radfahrausbildung teil. Dazu benötigen sie ein größenangepasstes, verkehrssicheres Fahrrad und einen passenden Fahrradhelm. Das Rad wird von dem zuständigen Polizisten kontrolliert. Außerdem sollten die Kinder zu diesem Zeitpunkt sicher Rad fahren können. Anschließend üben die Kinder auf den Straßen rund um die Schule. Bei der Radfahrprüfung sind wir auf die Mithilfe der Eltern als Streckenposten angewiesen, sonst kann die Prüfung nicht stattfinden. Darüber werden sie auf einem vorherigen Elternabend informiert.

 

 

Regenpause:

Bei Regen bleiben die Kinder in der Pause im Klassenraum und dürfen spielen, malen, quatschen oder lesen.

S

Schulbücher:

Wir bitten Sie, alle Schulbücher, die Ihrem Kind zur Ausleihe für ein Schuljahr zur Verfügung gestellt werden, umgehend mit einem Umschlag zu versehen! Falls dies nicht geschieht und das Buch dadurch Schaden nimmt, sind wir gezwungen, Ihnen die Kosten für die Neubeschaffung in Rechnung zu stellen. Der Schulträger geht davon aus, dass Schulbücher mindestens fünfmal ausgeliehen werden können und berechnet dementsprechend das Budget für die Schulen. Falls die Bücher nicht innerhalb einer Woche nach Ausgabe mit einem Umschlag versehen sind, sind die Lehrerinnen gehalten, Ihrem Kind die Bücher wieder abzunehmen.

In Mathematik arbeiten wir mit dem Unterrichtswerk "Flex und Flo", in Englisch mit "Bumblebee" und in Deutsch mit "Flex und Flora".

 

 

Schulmesse:

Die Schulmesse findet 14-tägig donnerstags in der 1. Stunde statt. Eine Übersicht erhalten Sie mit dem Stundenplan.

 

 

Schulweg:

Die Kinder sind auf dem Weg zur Schule und von der Schule nach Hause über die Unfallkasse NRW versichert. Die Organisation des Schulweges liegt in der Hand der Eltern. Wenn möglich, sollten die Kinder zu Fuß zu Schule kommen, das fördert die Bewegung und die Selbstständigkeit. Vor der Einschulung bietet es sich an, den Schulweg gemeinsam abzugehen, um den Weg einzuüben. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste! Oft kommen aus den verschiedenen Wohngebieten schon ältere Kinder zu Fuß in die Schule, sodass jüngere sich dort anschließen können.

Wenn Sie Ihr Kind unbedingt mit dem Auto zu Schule bringen oder von dort abholen wollen, bitten wir darum, dass Sie es nicht auf dem Parkplatz direkt vor dem Altbaus aussteigen lassen. Der Elternverkehr gefährdet massiv die Kinder, für die der Parkplatz das letzte Stück des Fußweges ist! Bitte halten Sie an der Schützenhalle, an der Feuerwehr oder am Hubertushaus. Dort kann Ihr Kind gefahrlos aussteigen und die wenigen Schritte bis zum Schulhof gehen.

Sie als Eltern entscheiden auch darüber, ob Ihr Kind mit einem Roller oder mit dem Fahrrad zur Schule kommt. An der Seite des Altbaus befinden sich zwei Fahrradständer, an die die Räder angekettet werden können. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind in jedem Fall einen Helm trägt!

 

 

 

Schwimmunterricht:

An unserer Schule fahren nur die Viertklässler*innen zum Schwimmen, ab dem Schuljahr 2024/2025 ins neue Lehrschwimmbecken am NASS. Die Kinder sollten zu diesem Zeitpunkt sicher schwimmen können und das Seepferdchen-Abzeichen haben.

 

 

Sportzeug:

Um z.B. im Vertretungsfall flexibel reagieren zu können, sollen alle Kinder ihr Sportzeug immer am Montag mit zur Schule bringen und am Freitag zum Waschen wieder mit nach Hause nehmen.

Wenn am Montag Schwimmen ist, sollte am Dienstag das Sportzeug mitgebracht werden. Kinder, die am Freitag Schwimmen haben, nehmen ihr Sportzeug bereits am Donnerstag wieder mit nach Hause.

Kinder, die kein Sportzeug dabei haben, dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen.

Bitte achten Sie darauf, dass sich Ihr Kind alleine für den Sportunterricht umziehen kann und seine Kleidung (wieder-)erkennt!

Wenn es die Schleife noch nicht beherrscht, geben Sie ihm bitte Schuhe mit Klettverschluss mit.

Im Sportunterricht darf kein Schmuck getragen werden. Ohrringe sollten an diesen Tagen vor Schulbeginn entfernt oder mit Pflasterstreifen abgeklebt werden. Kinder, die auch beim Sport eine Brille tragen müssen, benötigen eine dafür geeignete Sportbrille.

T

U/V

Unfallversicherung:

Es besteht eine (für Sie beitragsfreie) Schülerunfallversicherung für Schulweg- und Schulunfälle.

 

 

Unterrichts- und Pausenzeiten

offener Anfang

1. Stunde                

2. Stunde   

Frühstück  

Hofpause     

3. Stunde                

4. Stunde                 

Hofpause         

5. Stunde                 

6. Stunde   

 

 

07.45 Uhr - 08.00 Uhr

08.00 Uhr - 08.45 Uhr

08.50 Uhr - 09.30 Uhr

09.30 Uhr - 09.45 Uhr

09.45 Uhr - 10.00 Uhr

10.00 Uhr - 10.45 Uhr

10.50 Uhr - 11.35 Uhr

11.35 Uhr - 11.45 Uhr

11.45 Uhr - 12.30 Uhr

12.35 Uhr - 13.20 Uhr

 


VERA:

In der dritten Klasse, meistens im April/Mai, schreiben die Kinder die landesweiten Vergleichsarbeiten VERA in Deutsch und Mathematik. Die Ergebnisse werden nicht benotet oder als Klassenarbeit gewertet, geben aber Hinweise über den Leistungsstand und das Herangehen an unbekannte Aufgabenformate. Die Eltern werden über das Abschneiden ihres Kindes informiert. Die Schulpflegschaft erhält Informationen über den Stand der Klasse im Landesvergleich.

W

X/Y/Z